Ältestenrat
Mitglieder

Manfred Jänsch
Obmann
Aufgaben
In den §§ 19 und 20 unserer Vereinssatzung sind die Zusammensetzung und die Aufgaben unseres Ältestenrates festgelegt. So heißt es unter anderem:
Der Ältestenrat setzt sich aus einem Obmann und 5 Beisitzern zusammen. Diese Mitglieder dürfen kein anderes Amt im Verein bekleiden und sollten nach Möglichkeit über 50 Jahre alt sein. Das Vorschlagsrecht zum Ältestenrat liegt beim Vorstand sowie bei den Mitgliedern des amt. Ältestenrat.
Der Ältestenrat entscheidet über Streitigkeiten und Satzungsverstöße innerhalb des Vereins und beschließt ferner über den Ausschluss von Mitgliedern, nachdem den Betroffenen Zeit und Gelegenheit gegeben wurde, sich wegen der erhobenen Anschuldigungen zu verantworten und zu entlasten.
Mit diesen Aufgaben musste sich unser Ältestenrat in der Praxis zum Glück noch nicht befassen.